BERATUNG IM AWO-LÄDCHEN

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

„Wir alle hoffen, möglichst gesund ein hohes Alter zu erreichen und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können. Dennoch ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen ausführlich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen, ehe es zu spät dafür ist. Es gilt, sich darüber klar zu werden, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Nur so können Sie dafür vorsorgen, dass Ihre Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn Sie selbst sich nicht mehr äußern können. Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärztinnen und Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie in die Behandlung zuvor eingewilligt haben. Wenn dies jedoch nicht mehr möglich ist, obliegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, grundsätzlich einem Vertreter (Betreuer oder Be­vollmächtigter). Sie können diese Entscheidung aber auch vorsorglich in einer Patientenverfügung treffen. Der/die Vertreter/in hat dieser Patientenverfügung dann erforderlichenfalls Geltung zu verschaffen. Bitte beachten Sie, dass weder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder oder ande­re nahe Angehörige Sie im Falle Ihrer eigenen Einwilligungsunfähigkeit in Gesundheitsangelegenheiten ohne Weiteres vertreten können. Angehörige können vielmehr nur in zwei Fällen stellvertretend für Sie entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.“

So beginnt die Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums. Aufbauend darauf hält der AWO Ortsverein in seinem Beratungslädchen die entsprechenden Formulare bereit, die für einen solchen Fall eine sichere Vorsorge treffen. Wir sind auch beim Ausfüllen behilflich, wenn dies gewünscht wird. Unsere Beratung ist kostenfrei, lediglich die eigenen Kosten für das Formular stellen wir in Rechnung. Sie liegen im Moment bei 3,50 €. Bitte sprechen Sie uns an, das Beratungslädchen ist zu den bekannten Zeiten geöffnet (mittwochs von 9:30 – 11 Uhr). Wir bitten allerdings um eine Terminabsprache unter 06002 837, da das Ausfüllen etwa eine Stunde in Anspruch nimmt.

Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz

Die Zahl der Menschen mit einer dementiellen Erkrankung nimmt stetig zu – dies ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Das wöchentliche Angebot von evangelischer Kirche und AWO Ober-Mörlen richtet sich an dementiell erkrankte Menschen aus Ober-Mörlen, Langenhain und Ziegenberg, die ihr Zuhause noch verlassen können und bei denen eine von der Pflegekasse festgestellte Einschränkung der Alltagskompetenz gemäß § 45 a SGB XI vorliegt. Das Betreuungsangebot besteht einmal die Woche. Begonnen wird mit einer Begrüßungsrunde, anschließend wird gemeinsam Kaffee oder Tee getrunken. Danach wird erzählt, vorgelesen, gespielt, gesungen oder gebastelt. Eine Diplompädagogin bietet regelmäßig ein Bewegungsprogramm an. Der große Garten bietet ausreichend Möglichkeiten für Aufenthalte im Freien. Zum Abschluss gibt es eine Abschiedsrunde, bevor der Fahrdienst wieder aktiv wird. Getränke und Obst stehen jederzeit zur Verfügung. Mehrmals im Jahr finden Ausflüge in die nähere Umgebung statt.

Ansprechpartnerin

Anette Witt (examinierte Altenpflegerin und erfahrene Demenzbegleiterin) hat die Leitung und Koordination inne. Sie ist während der Betreuungszeit anwesend und Ansprechpartnerin für Teilnehmer, Angehörige und Ehrenamtliche. 

Telefon 0157 - 35282683

 

AWO Ortsverein Ober-Mörlen e.V.; Waltraud Neisel, Telefon 06002 – 837,

Zeitpunkt und Dauer

Die Betreuungszeit ist donnerstags von 14:30 bis 18:00 Uhr. Die Gruppe (5 – 12 Besucher*innen) wird im Verhältnis 1:2 betreut.

Fahrdienst

Ein Fahrdienst für die Nachmittage wird auf Wunsch organisiert.

Kosten

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn die Pflegekasse die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat.